Auftrag und Prüfung
Ein Auftrag entsteht nach der schriftlichen Bestätigung von Umfang und Preis. Vor Beginn prüft Steiner Uhrenmacher AG Zustand, Funktion und sichtbare Schäden.
Diese Bedingungen regeln Reparaturaufträge, Revisionen und den Kauf von Uhren bei Steiner Uhrenmacher AG in Zürich. Klarheit kommt vor dem ersten Handgriff.
Die folgenden Punkte fassen die Regeln zusammen, die bei jedem Auftrag gelten. Für den vollständigen Wortlaut sind die Abschnitte weiter unten massgebend.
Ein Auftrag entsteht nach der schriftlichen Bestätigung von Umfang und Preis. Vor Beginn prüft Steiner Uhrenmacher AG Zustand, Funktion und sichtbare Schäden.
Die genannte Bearbeitungszeit ist eine sorgfältige Einschätzung. Nach Fertigstellung wird die Kundschaft benachrichtigt und holt die Uhr zeitnah ab.
Es gilt der bestätigte Kostenvoranschlag, sofern keine Zusatzarbeiten freigegeben werden. Die Rechnung ist bei Übergabe fällig.
Ausgeführte Arbeiten werden fachgerecht dokumentiert. Die Abdeckung gilt im vereinbarten Umfang und schliesst Verschleiss sowie neue äussere Schäden aus.
Diese AGB gelten für Reparaturen, Revisionen, Polierarbeiten, den Austausch von Bestandteilen sowie den Verkauf von mechanischen und quarzbetriebenen Uhren durch Steiner Uhrenmacher AG, Winterthurerstrasse, 8051 Zürich. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Bei der Annahme hält Steiner Uhrenmacher AG Marke, Referenz, Seriennummer und den übergebenen Zustand fest. Ein Kostenvoranschlag beschreibt die vorgesehenen Arbeiten. Öffnet sich bei der Prüfung ein weiterer Schaden, wird die Kundschaft vor einer kostenpflichtigen Erweiterung informiert.
Die Uhr bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von Steiner Uhrenmacher AG, soweit sie verkauft wurde. Bei Reparaturen darf die Herausgabe bis zum Ausgleich fälliger Rechnungen zurückbehalten werden. Fremde Teile werden nur eingesetzt, wenn dies beauftragt oder für die Funktion erforderlich ist.
Die Kundschaft muss die Uhr bei der Abholung prüfen und Beanstandungen innerhalb von zehn Tagen schriftlich melden. Für Streitigkeiten gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist Zürich, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften keinen anderen Ort bestimmen.
Diese Definitionen helfen beim Lesen der Vertragsbedingungen.
Verbindlich wird sie, sobald Steiner Uhrenmacher AG den Auftrag und den vereinbarten Umfang schriftlich bestätigt. Eine reine Besichtigung verpflichtet noch nicht zur Ausführung.
Wir informieren vor zusätzlichen Arbeiten über Ursache, Umfang und Kosten. Ohne Freigabe bleibt es beim ursprünglich bestätigten Auftrag.
Das ist nach vorgängiger Prüfung möglich. Steiner Uhrenmacher AG übernimmt für beigestellte Teile keine Herstellergarantie und kann deren Einbau aus technischen Gründen ablehnen.
Die Zahlung erfolgt gemäss Rechnung bei Übergabe, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Uhr wird erst danach ausgehändigt.
Sie bezieht sich auf die konkret ausgeführte Arbeit und den vereinbarten Zeitraum. Verschleiss, unsachgemässe Nutzung, Feuchtigkeitsschäden und Stösse sind ausgeschlossen.
Bitte melden Sie sie schriftlich mit Auftragsnummer und einer kurzen Beschreibung. Die Uhr soll zur Prüfung vorgelegt werden.
Die Diagnose war verständlich erklärt. Ich wusste vor der Freigabe, welche Arbeit meine alte Handaufzugsuhr braucht und welcher Betrag dafür gilt.
Halli Huegli, private UhrensammlungFür unsere Werkstattkalkulation zählt eine saubere Übergabe. Steiner Uhrenmacher AG dokumentierte die Seriennummer, die sichtbaren Spuren und jede vereinbarte Position.
Malissa Maquignaz, Sammlerin aus Zürich